Der FinanzFuchs erinnert sich an die Zeit zurück, als er mit seiner Ex-Füchsin in einer Mietwohnung in Olten lebte. Just sie sich getrennt hatten, ging die Fenstertüre zum Balkon defekt. Trotz völlig normalem Gebrauch – die Trennung verlief friedlich.
Ein paar Tage später erschien ein Handwerker und reparierte die Tür zum Balkon. Damit war auch dieses Kapitel abgeschlossen – dachte der FinanzFuchs. Dem war aber nicht so. Denn kurze Zeit später erhielt er Post von seinem Vermieter mit einer Rechnung über 259.30 Franken. Der Vermieter war noch so dreist, folgendes im Brief zu schreiben:
„Gemäss den allg. Bestimmungen zum Mietvertrag und entsprechend Art. 259 OR obliegen die kleinen, für den Gebrauch der Mietsache erforderlichen Ausbesserungen dem Mieter. Die Ausbesserungspflicht besteht für alle während der Dauer des Mietverhältnisses entstandenen Mängel, unabhängig davon, ob sie vom Mieter verursacht worden sind oder nicht“.
Hoppla, dachte der FinanzFuchs erst, Beziehung zu Ende und jetzt auch noch das Portemonnaie leer. Doch er recherchierte im Internet. Und siehe da, es gibt einen Grenzbetrag, ab wann Reparaturen nicht mehr als „kleine Ausbesserungen an der Mietsache“ gelten. Dieser Betrag liegt bei 150 bis 200 Franken.
Also schickte der FinanzFuchs die Rechnung an den Vermieter zurück mit der Bitte, ihm doch mitzuteilen, wo der Vermieter von einer Erhöhung dieses Grenzbetrages auf über 259 Franken gehört haben will. Er hörte nie mehr etwas vom Vermieter…
Kleiner Unterhalt: Nur bis max. 200 Franken selbst bezahlen
Nicht alle sind so listig wie der FinanzFuchs oder so hinterlistig wie dessen ehemaliger Vermieter. Sauber und fair wäre, wenn sich Vermieter an die Regelung betreffend des kleinen Unterhalts von sich aus halten würden. Tun sie aber oftmals nicht. Eine Befragung von comparis bei über 800 Mietern, die für Unterhalt / Reparaturen ihrer Mietwohnung Geld bezahlten, ergab, dass 81% davon unnötigerweise Geld an den Vermieter bezahlt haben. Machen Sie es also anders als 4/5 der Schweizer und kontaktieren Sie Ihren Vermieter, wenn Sie eine Rechnung für eine Reparatur von über 200 Franken erhalten.
Denn: Für etwas zahlen Sie ja Miete, oder?