Kleiner Unterhalt: Wer Reparaturen in Mietwohnung bezahlt

Der FinanzFuchs erinnert sich an die Zeit zurück, als er mit seiner Ex-Füchsin in einer Mietwohnung in Olten lebte. Just sie sich getrennt hatten, ging die Fenstertüre zum Balkon defekt. Trotz völlig normalem Gebrauch – die Trennung verlief friedlich.

Ein paar Tage später erschien ein Handwerker und reparierte die Tür zum Balkon. Damit war auch dieses Kapitel abgeschlossen – dachte der FinanzFuchs. Dem war aber nicht so. Denn kurze Zeit später erhielt er Post von seinem Vermieter mit einer Rechnung über 259.30 Franken. Der Vermieter war noch so dreist, folgendes im Brief zu schreiben:

„Gemäss den allg. Bestimmungen zum Mietvertrag und entsprechend Art. 259 OR obliegen die kleinen, für den Gebrauch der Mietsache erforderlichen Ausbesserungen dem Mieter. Die Ausbesserungspflicht besteht für alle während der Dauer des Mietverhältnisses entstandenen Mängel, unabhängig davon, ob sie vom Mieter verursacht worden sind oder nicht“.

Hoppla, dachte der FinanzFuchs erst, Beziehung zu Ende und jetzt auch noch das Portemonnaie leer. Doch er recherchierte im Internet. Und siehe da, es gibt einen Grenzbetrag, ab wann Reparaturen nicht mehr als „kleine Ausbesserungen an der Mietsache“ gelten. Dieser Betrag liegt bei 150 bis 200 Franken.

Also schickte der FinanzFuchs die Rechnung an den Vermieter zurück mit der Bitte, ihm doch mitzuteilen, wo der Vermieter von einer Erhöhung dieses Grenzbetrages auf über 259 Franken gehört haben will. Er hörte nie mehr etwas vom Vermieter…

Kleiner Unterhalt: Nur bis max. 200 Franken selbst bezahlen

Nicht alle sind so listig wie der FinanzFuchs oder so hinterlistig wie dessen ehemaliger Vermieter. Sauber und fair wäre, wenn sich Vermieter an die Regelung betreffend des kleinen Unterhalts von sich aus halten würden. Tun sie aber oftmals nicht. Eine Befragung von comparis bei über 800 Mietern, die für Unterhalt / Reparaturen ihrer Mietwohnung Geld bezahlten, ergab, dass 81% davon unnötigerweise Geld an den Vermieter bezahlt haben. Machen Sie es also anders als 4/5 der Schweizer und kontaktieren Sie Ihren Vermieter, wenn Sie eine Rechnung für eine Reparatur von über 200 Franken erhalten.

Denn: Für etwas zahlen Sie ja Miete, oder?

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Swisscom: Neue Mobilfunktarife und Abos

Als der FinanzFuchs vor ein paar Tagen im Swisscom Shop stand, hat er festgestellt, dass Swisscom die Mobilfunk-Tarife geändert hat. Die bisherigen drei Natel Abos gibt es nicht mehr – sie wurden mit neuen Abos (immer noch mit dem Liberty-Tarif) ersetzt. Neu heissen die drei angebotenen Abos Natel liberty primo, medio und largo.

Neu: Stundentarif ins Fremdnetze

Neu ist, dass Swisscom Kunden mit den neuen Abos nun auch den beliebten liberty-Tarif erhalten. So kostet ein Anruf bis zur Länge von einen Stunde zu Orange oder Sunrise mit dem mittleren Natel Abo 70 Rappen. Vorher waren es 50 Rappen pro Minute. Ein guter Preis für Leute, die gerne lange Telefongespräche führen. Zudem sind neu 50, 100 oder 250 SMS pro Monat gratis im Preis inbegriffen. Insgesamt sind laut comparis die neuen Abos etwas günstiger als die alten Natel Abonnemente, aber immer noch teurer als Orange und Sunrise.

Kommentar vom FinanzFuchs zu den neuen Swisscom Natel Abos

Die neuen Abos von Swisscom und vor allem der Stundentarif in Fremdnetze sind eine ganz gute Sache. Der Liberty-Tarif in Fremdnetze nimmt einem endgültig die Angst, dass mobil telefonieren teuer ist. Dennoch haben die Abos ein paar Fallstricke. Deswegen hier der Kommentar vom FinanzFuchs mit Tipps für Swisscom Kunden:

  • Die neuen Abos sind besser als die alten. Sie als Kunde werden aber nicht automatisch auf ein günstigeres Abo gewechselt. Klären Sie mittels SMS an 444 mit dem Text CHECK ab, ob sich ein Wechsel basierend auf der letzten Mobilfunkrechnung lohnen würde
  • Anrufe in ein fremdes Festnetz sind nun teurer geworden. Der Stundentarif gilt weiterhin, doch unterscheidet Swisscom zwischen eigenem Festnetz und fremdem Festnetz
  • Leider hat sich nichts beim Datenvolumen getan. Gut ist, dass es weiterhin ein Kostendach von 5 Franken/Tag im Inland gibt. Das inklusive Datenvolumen bei der Konkurrenz von Swisscom ist deutlich höher. Hier hätte Swisscom mutiger sein dürfen. Der FinanzFuchs weiss aus eigener Erfahrung, dass die 250 MB auf seinem neuen liberty Medio-Abo wenig sind. Zum normalen Gebrauch seines iPhone reicht es. Sobald er aber unterwegs mit dem Notebook via iPhone im WWW surft, ist das Datenvolumen sofort aufgebraucht. Selbst wenn er beim Surfen die Bilder ausschaltet generiert er bei einem halben Arbeitstag ausserhalb seines Fuchsbaus etwa 40-50 MB Datenverkehr
  • Logik der Abos: Die Abos heissen primo, medio und largo. Das mag zwar gut tönen, aber der Marketingverantwortliche hat hier keine Logik walten lassen. Es müsste entweder primo, secondo, terzo oder piccolo, medio und grande heissen
  • Die Grundgebühr beim mittleren Abo ist um 10 Franken auf 45 Franken gestiegen. Das ist geschickt, zumindest für Swisscom. Man sollte sich deswegen überlegen, ob es nicht auch das kleinere Abo “primo” tut
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Kein Kindersitz für Taxi? Keine Logik?

Da staunte der FinanzFuchs und kratzte sich ungläubig am Kopf, als er folgende Meldung auf 20Min las:

Der Nationalrat will die Kindersitzpflicht für Taxis lockern. Dies beschloss er im Rahmen der Sondersession, die am Montag begonnen hat. (…) Demnach soll es Taxifahrern vorab in Stadtgebieten erlaubt sein, Kinder ohne Kindersitz zu transportieren (…) Die Kindersitzpflicht sei realitätsfremd und verlange von den Taxifahrern einen zu grossen Aufwand

Aha, für Taxifahrer, die ihre Gäste in einem AUTO transportieren, gelten also andere Regeln als für Nicht-Taxifahrer, die Kinder in einem AUTO transportieren. Weil der Aufwand zu gross sei? Der FinanzFuchs meint dazu: Entweder muss man Kinder in einen Autositz platzieren, weil das ihre Sicherheit erhöht, oder die Massnahme bringt nichts, und man kann die Autositzpflicht für Kinder wieder abschaffen. Aber basierend auf dem “Aufwand” eine Unterscheidung zu machen, ist nicht logisch. Also fragt sich, wo denn die logisch denkenden Schweizer im Nationalrat sitzen. Gleichermassen könnte jetzt der FinanzFuchs argumentieren, dass – weil jemand 2 Autos, aber nur 1 Autositz besitzt – den Autositz nur in einem Auto mitführen muss. Oder wer einen Porsche fährt (wo das Montieren eines Kindersitzes sicher aufwändiger ist als bei einem Renault Espace ist), ebenfalls keinen Sitz für Kinder einbauen muss.

Das Argument von Jacqueline Fehr (SP, Zürich), dass es in der Schweiz noch nie einen Unfall mit einem ungesicherten Kind im Taxi gegeben hat, ist ebenfalls haarsträubend unlogisch. Denn wahrscheinlich hat es auch noch nie einen Unfall mit einem Ferrari FF mit einem nicht speziell gesicherten Kind gegeben – also müssen Ferrari-Fahrer auch keinen Kindersitz mitführen? Der FinanzFuchs meint: Ein Auto ist ein Auto, egal ob ein Taxifahrer, eine Grossmutter oder Raser hinter dem Steuer sitzen. Also sollen überall die gleichen Regeln gelten.

Nach dem Nationalrat behandelt nun der Ständerat die Vorlage. Es ist zu hoffen, dass dieser über mehr Logik als der Nationalrat verfügt und der Argumentation des Bundesrates (der sich für keine Lockerung der Regelung ausspricht) folgt.

Ach ja, noch etwas sorgt für Kopfschütteln beim FinanzFuchs: Die Kantone sollen dann entscheiden, wo die Regeln für Taxifahrer gelockert werden sollen. Föderalismus pur und wiederum unlogisch: Warum sollen für Zürcher Taxifahrer andere Regeln als für Berner Taxifahrer gelten? Ach ja, die Kantone wollen ja auch noch etwas Arbeit für sich haben, um ihre aufgeblähten Verwaltungsapparate zu rechtfertigen.

Aktion Logik im Parlament

Gratis-Aktion vom FinanzFuchs zum Thema “Logik für Ständeräte”: Der FinanzFuchs offeriert jedem Ständerat, der voraussichtlich gegen die Kindersitz-Pflicht in Taxis stimmen wird, ein kostenloses Sudoku-Heftchen – um das logische Denken zu trainieren. Einfach jetzt als Ständerat von einer offiziellen E-Mail-Adresse aus einen Kommentar hinterlassen, und der FinanzFuchs meldet sich betreffend Versandadresse beim entsprechenden Ständerat.

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2.25%: Hoher Zins auf Sparkonto bei Credit Suisse

Der FinanzFuchs ist ja nicht gerade ein Freund der beiden Schweizer Grossbanken Credit Suisse und UBS. Mit gutem Grund: Er ist schlau und versucht, mit seinem Geld eine hohe Rendite zu erzielen. Und das ist bei der CS und UBS selten der Fall, zumindest bei reinen Bankkonten. Die beiden Banken sind auf Zinsvergleichen regelmässig auf den hinteren oder sogar hintersten Plätzen zu finden. Ausser bei einem anderen Vergleich sind sie meistens ganz weit oben: Bei der Höhe der Gebühren…

Jetzt versucht es die Credit Suisse aber gerade, mit einem sehr hohen Zins auf dem Sparkonto neue Kunden anzulocken:

2.25% Zins bei Credit SuisseDer FinanzFuchs weiss: Wenn etwas zu gut tönt, um wahr zu sein, dann ist meistens etwas faul daran. Klar auch, dass so ein Angebot mit einem Stern* versehen ist. Im Kleingedruckten steht dann auch unter anderem folgendes:

Nur gültig für Neugeldzuflüsse zwischen dem 1. April und dem 31. Mai 2011 auf das in diesem Zeitraum neu
zu eröffnende PremiumZins-Sparkonto (Sparkonto oder Jugend-Sparkonto), soweit sich Gesamt-Kundenguthaben
und Depotwerte im gleichen Zeitraum um diesen Betrag erhöhen. Nur ein PremiumZins-Sparkonto
pro Kunde. Der Zinssatz von 2,25 % p. a. gilt ab dem Tag der Einzahlung bis zum 31. Dezember 2011.
Für die Berücksichtigung bei der Premium-Verzinsung sind mindestens CHF 500 erforderlich, maximal wird
Neugeld bis CHF 100’000 zu 2,25 % p. a. verzinst. Einzahlungen nach dem 31. Mai 2011 werden regulär
verzinst. Ab dem 1. Januar 2012 kommen unsere regulären Zinssätze zur Anwendung.

Ab nächstem Jahr erhält man also wieder den normalen, tiefen Zins. Dieser beträgt aktuell 0.375% und liegt deutlich tiefer als andere Sparkonten, wie z.B. das E-Deposito Konto von Postfinance (aktuell 1.0%).
Dennoch ist der Premium-Zins gut, und gilt immerhin noch für fast ein 3/4 Jahr. Wer deswegen ziemlich viel Bargeld auf einem Privatkonto liegen hat, für den kann sich der Wechsel zum Premium-Zins Sparkonto der Credit Suisse lohnen. Man sollte einfach nicht vergessen, Ende 2011, Anfang 2012 wieder die Zinsen zu vergleichen und danach das Geld wieder zu einer Bank mit höheren Zinsen zu transferieren.

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6 Milliarden verschenkt?

Nach neusten Berechnungen verliert der Bund durch die Unternehmenssteuerreform II rund 6 Milliarden Franken in den nächsten 10 Jahren. Das entspricht rund 1000 Franken pro Steuerzahler in der Schweiz.

Diese Angabe über wurde während der Abstimmung (Referendum) im 2008 den Stimmberechtigten verschwiegen – und die Unternehmenssteuerreform wurde äussert knapp mit 50.5% der Stimmen angenommen. Jetzt überlegen Sie sich einmal: Denken Sie, die Abstimmung würde heute so angenommen werden? Nur 5 von 1000 Schweizern müssten aufgrund dieser – sehr relevanten, aber verschwiegenen Fakten – ihre Meinung ändern. Ganz sicher würde die Reform der Unternehmenssteuern abgelehnt werden!

Und was machen der Bundesrat? Er spielt es herunter. Erst der Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Urs Ursprung, räumte nun erstmals “Fehler” ein. Und das ist ein deutliches Wort, das auch der Bundesrat in den Mund nehmen dürfte: Es ist ein Fehler passiert. “Wo gearbeitet wird, passieren Fehler” – das sind die Worte, die der FinanzFuchs nie vergessen wird, als er vor langer Zeit als Bademeister arbeitete und abends noch mit einer Chlor-Lösung direkt vor der Anlage zur Chloraufbereitung des Schwimmbeckens den Boden putzte. Der Chlor-Alarm ging los, und kurze Zeit später waren 20 Feuerwehrmänner in Vollmontur auf Platz, natürlich unnötigerweise. Und sein Chef sagte ihm diese Worte. Und jetzt sollte der Bundesrat so ehrlich sein und zu seinem Fehler stehen. Und die Konsequenz daraus ziehen und die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform wiederholen. Der FinanzFuchs ist gespannt – heute berät der Nationalrat diese Sache – mal schauen wie viel Ehrlichkeit er verlangt und wie fähig er ist, Fehler einzugestehen und diese zu verbessern.

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Buchpreisbindung 2011 – Zurück zur Planwirtschaft

Der FinanzFuchs glaubte nicht richtig zu lesen, als er erfuhr, dass der Nationalrat im Dezember 2010 beschloss, die Aufhebung Buchpreisbindung wieder rückgängig zu machen. Und Anfang März 2011 beschloss dann auch noch der Ständerat, die Buchpreisbindung in der Schweiz wieder einzuführen. Neu sollen sogar Bücher, die über das Internet bestellt werden, der Buchpreisbindung unterliegen. Will heissen, wer bei Amazon Deutschland ein Buch bestellt, der bezahlt Schweizer Preise.

Auswirkungen Buchpreisbindung

Womit wir auch gleich bei den Auswirkungen der Buchpreisbindung wären. Die Preise für Bücher würden neu wieder reguliert und für jedes Buch gäbe es einen an die Planwirtschaft erinnernden festen Preis. Wir alle wissen, dass fixierte Preise = hohe Preise sind. Damit ist klar, wer geschröpft wird: Der Konsument. Und wer profitiert? Der Schweizer Buchhandel. Damit hat die Allianz von Grünen, Sozialdemokraten und Christdemokraten (plus einige abtrünnige Volksvertreter der SVP und FDP) dafür gesorgt, dass die Marktwirtschaft im Buchhandel Vergangenheit wird. Buchhändler verdienen eine Monopolrente zu Laster der Konsumenten.

The Long Tail – ein Fremdwort für Schweizer Parlamentarier

Ganz offensichtlich haben die Vertreter im Parlament, die für die Buchpreisbindung gestimmt haben, noch nie im Leben etwas vom Buch und Begriff „The Long Tail“ gehört. Ein Argument für die Wiedereinführung der Buchpreisbindung war nämlich, dass damit das „Kulturgut“ Buch geschützt wird und auch weiterhin eine grosse Vielfalt an Büchern angeboten wird. Da haben National- und Ständerat falsch gedacht. Dank den Buchhandlungen im Internet, allen voran Amazon, können heute auch kleinste Mengen an Büchern profitabel verkauft werden. Noch nie war die Vielfalt an angebotenen Büchern so riesig – dank dem kostensparenden Modell des online Vertriebs ohne teure Verkaufsflächen. In seinem Buch „The Long Tail“ beschreibt der Chefredakteur des Wired Magazins Chris Anderson, wie rund 80% der verkauften Produkte für etwa 50% des Umsatzes sorgen und damit auch Gewinn erzielt werden kann. Das widerspricht dem Pareto-Prinzip, wo 80% des Gewinns durch 20% der Produkte erzielt wird. Diese Unwissenheit des Parlaments bezahlen Schweizer jetzt mit der eigenen Geldbörse.

Nationalratswahlen 2011 und Buchpreisbindung

Doch der FinanzFuchs schlägt zurück und versucht hiermit zu verhindern, dass zukünftig weitere Vorstösse für die Planwirtschaft, gegen die Marktwirtschaft und gegen Schweizer Konsumenten im Nationalrat gutgeheissen werden. Kommenden Herbst sind Nationalratswahlen. Überlegen Sie sich doch zweimal, welche Nationalräte Sie an den Wahlen 2011 wiederwählen wollen. Hier die Liste der Parlamentarier, die sich am 6. Dezember 2010 für die Buchpreisbindung und gegen das Portemonnaie der Schweizer Konsumenten ausgesprochen haben:

Müller Geri AG Maire NE
Chopard-Acklin AG Rechsteiner SG
Bruderer AG Büchler SG
Stump AG Fässler SG
Kiener BE Gilli SG
Graber BE Fehr Hans-Jürg SH
Grunder BE Bader SO
Siebenthal BE Wyss SO
Graffenried BE Heim SO
Wyss BE Tschümperlin SZ
Daguet BE Wehrli SZ
Allemann BE Häberli-Koller TG
Hochreutener BE Carobbio TI
Haller BE Pedrina TI
Joder BE Robbiani TI
Frösch BE Grin VD
Lumengo BE Singer VD
Teuscher BE Thorens VD
Streiff BE Aubert VD
Stöckli BE Français VD
Graf BL Glauser VD
Leutenegger BL Parmelin VD
Nussbaumer BL Nordmann VD
Schenker BS Neirynck VD
Jans BS Marra VD
Lachenmeier BS Voruz VD
Buman FR Zisyadis VD
Levrat FR Schmidt VS
Weber-Gobet FR Darbellay VS
Steiert FR Amherd VS
Barthassat GE Freysinger VS
Hiltpold GE Roux VS
Hodgers GE Rossini VS
Nidegger GE Lang ZG
Rielle GE Fehr Mario ZH
Reymond GE Fehr Jacqueline ZH
Leuenberger-Genève GE Fehr Hand ZH
Roth-Bernasconi GE Riklin Kathy ZH
Landolt GL Bänziger ZH
Cathomas GR Hany ZH
Hassler GR Jositsch ZH
Hämmerle GR Ingold ZH
Baettig JU Galladé ZH
Rennwald JU Gross ZH
Birrer-Heimo LU Prelicz-Huber ZH
Schelbert LU Moser ZH
Segmüller LU Vischer ZH
John-Calame NE Thanei ZH
Perrin NE Weibel ZH
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Nanomania: Gratis Migros Nano gewinnen

Update: Der Nano-Wettbewerb ist vorbei.

Der FinanzFuchs hat sich ja letzthin gewundert, als ihm die Kassierin in der Migros zwei Nanomania Päcklein für seinen Einkauf übergab. In den Paketen war jeweils ein Nano verpackt. “Keine Ahnung, was ein Nano ist” dachte sich der FinanzFuchs, und dachte an seine Schulzeit zurück, als er noch von allen neuen Dingen für Kinder und Teenager auf dem Laufenden war. Mittlerweile weiss er aber nun sogar, was Nanomania ist und wozu ein Nano von der Migros gut ist. Für Kinder sind Nanos gut zum spielen und zum tauschen. Und für die Migros sind Nanos gut, weil mehr Eltern wegen der Nanos im Migros statt im Coop einkaufen.

Nano-Preis bei 80 Rappen pro Nano

Eben berichtete 20Minuten, dass bei ricardo.ch bisher über 24’000 Nano-Angebote aufgeführt wurden. Bei einem Durchschnittspreis von 80 Rappen pro Nano wurden über 150’000 Nanos über Ricardo versteigert. Bei eBay sieht es anders aus: Hier sind keine 50 Nano-Angebote zu sehen. Somit ist wohl jedem klar, wer der Marktführer bei den privaten Auktionsseiten in der Schweiz ist.

Aber zurück zu den Nanos. Der FinanzFuchs ist zu alt, um mit Nanos zu spielen. Ein einziges Stück davon hat er wirklich genutzt – er hat es zersägt, um zu erfahren, wie das Innere eines Nanos aussieht… Und der FinanzFuchs besitzt noch Nanos, wovon einige sogar noch originalverpackt sind. Und die gibt es nun gratis für einen Leser von FinanzFuchs.ch.

Wettbewerb: Gratis Nano gewinnen

Ja, Sie haben richtig gelesen. Der FinanzFuchs wird all seine Nanos, die er besitzt und bei weiteren Einkäufen erhalten wird, in einem Wettbewerb verschenken. Allzuviele werden das nicht sein, denn der FinanzFuchs achtet aufs Geld und kauft entsprechend günstig ein. Aber mindestens fünf Stück werden es auf alle Fälle sein.

So nehmen Sie am Nanomania Wettbewerb teil

Wie Sie diese Nanos gratis gewinnen können? Ganz einfach! Hinterlassen Sie jetzt einen Kommentar von mindestens zwei Sätzen mit einer gültigen E-Mail-Adresse. Unter allen Personen, die so am Nano Wettbewerb mitmachen, wird der Finanzfuchs am 31. März 2011, abends, einen glücklichen Gewinner auslosen. Der Gewinner wird per E-Mail benachrichtigt und wird im Mail gebeten, eine Versand-Adresse anzugeben.

Also los, schreiben Sie jetzt einen Kommentar von mindestens zwei Sätzen zum Thema “Nano” (z.B. was halten Sie von dem Nano Hype?) und vielleicht haben Sie schon bald ein paar Nanos für sich oder Ihre Kinder gewonnen!

Wettbewerb vorbei: Herzliche Gratulation an Aletta

Die Füchsin vom FinanzFuchs hat die Glücksfee gespielt – und aus den sechs Teilnehmern einen glücklichen Gewinner gezogen. Der Name der Gewinnerin lautet: Aletta! Herzlichen Glückwunsch an Aletta (und an Ihre Mutter)! Ich melde mich per E-Mail bei Aletta und werde die (leider nur 7 Nanos – mehr sind es nicht geworden) dann per Post verschicken.

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Auto: Geld sparen mit der Autofarbe

Die Wahl der Autofarbe ist zunächst mal eine emotionale Frage. Ein Sportwagen macht sich gut in roter Farbe, während ein Audi oder BMW vornehmlich in dezenten Farben wie schwarz oder silber gekauft wird. Aber nicht alle Menschen halten sich an diese “Regeln”, sondern wählen die Autofarbe nach ihrem persönlichen Geschmack.

Die Farbe des Autos hat aber einen signifikanten Einfluss auf den Wert des Autos. Das hat comparis.ch in ihrer Medienmitteilung vom 22.02.2011 aufgezeigt. Der Wiederverkaufswert von Occasionen hängt nämlich stark von der Autofarbe ab. So sind Autos in exotischen Farben wie hellblau, türkis violett oder orange über 15% weniger Wert als Autos in schwarter, silberner oder grauer Farbe. Dies zeigt die folgende Tabelle mit indexierten Werten für die Jahre 2006 und 2011 (Quelle: comparis.ch):

Autofarbe 2006 2011
Schwarz 98 100
Silber 100 99
Grau 93 98
Blau 92 97
Weiss 87 96
Grün 89 95
Rot 89 95
Anthrazit 97 93
Beige 90 90
Gelb 88 90
Bordeaux 81 88
Braun 94 87
Dunkelgrau 88 86
Dunkelblau 95 85
Gold 85 84
Orange 85 84
Violett 85 84
Türkis 89 83
Hellblau 86 82

Ein Occasion-Auto, das in schwarz für 20’000 Franken verkauft werden kann, erzielt im Durchschnitt nur einen Preis von 16’400 Franken, wenn das identische Fahrzeug hellblau gewesen wäre. Sie sehen darin auch, dass der Wert der Farben schwarz und silber über die letzten fünf Jahre stabil blieb.

Autofarbe: Tipp für Käufer von neuen Autos

Wenn Sie ein Auto kaufen wollen, dann sollten Sie sich überlegen, wie lange Sie es behalten wollen. Wenn Sie es bereits nach wenigen Jahren wieder verkaufen wollen, dann sollten Sie eine Farbe aus den obersten Rängen der Tabelle (schwarz, silber, grau, blau oder weiss) wählen. So können Sie das Auto später zu einem fairen Preis verkaufen

Autofarbe: Tipp für Käufer von gebrauchten Autos

Wenn Sie ein Occasion-Auto kaufen wollen, dann können Sie mit der Wahl einer exotischen Farbe im Vergleich zu schwarz bis 18% sparen. Wählen Sie eine Farbe aus dem unteren Teil der Tabelle, und bestehen Sie auf einen Rabatt / Preisnachlass beim Kauf, weil die Farbe so exotisch ist.

Auch wenn die Tabelle ein wichtiges Detail nicht enthält – die Summe der Fahrzeuge pro Farbe (die meisten Fahrzeuge auf den Strassen sind in den Farben aus den obersten Plätzen), so können Sie als Käufer einer Occasion ohne Farbpräferenz mit etwas Glück einiges an Geld sparen.

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Geld in Aktien anlegen

Haben Sie auch Geld in Aktien angelegt? Wenn Sie einen Arbeitgeber haben, dann fast sicher ja. Denn Ihre Pensionskasse legt Geld in Aktien an.

Vielleicht legen Sie sogar auch noch Geld privat in Aktien an. Langfristig gesehen ist das die beste Geldanlage, deutlich besser als die mickrig verzinsten Spar- und Privatkontos. Allerdings ist das Risiko auch grösser. Der FinanzFuchs hat dies an eigenem Leibe mehrmals erfahren müssen. Nachdem er sich in der Dot-Com Blase zu Beginn des 21. Jahrhunderts die Finger verbrannt hat, hat er von Anlagen in Aktien erstmal die Finger gelassen. Und seither hat er wieder Aktien gekauft, aber keine Einzeltitel mehr. Zu gross ist ihm das Risiko. Da diversifiziert er lieber breiter und kauft sich gleich einen ganzen Index. Dies kann mittlerweile auch kostengünstig mit Exchange Traded Funds (ETF) gemacht werden. Doch wie viel Geld soll man überhaupt in Aktien anlegen? Eine Faustregel besagt, dass man höchstens 100 minus das eigene Alter in Aktien anlegen soll. Wenn Sie etwas vertiefter in die Materie eintauchen, dann werden Sie aber bald verstehen, dass diese Regel sehr grob ist. Besser ist es, auch den Anlagehorizont sowie die eigene Fähigkeit, Risiken einzugehen, zu beachten. Wie viel Risiko können und wollen Sie eingehen? sind zwei wichtige Fragen, die es vor dem Kauf von Aktien zu beachten gilt.

Es lohnt sich, Beispiele anzuschauen, bevor man selbst in Aktien anlegt. Hier gibt es einen guten Überblick zur Strategie der Geldanlage in Aktien. Da steht z.B., dass man – wenn man viel Risiko eingehen kann und will – 60% des Vermögens in Aktien anlegen kann. Wie man das dann konkret umsetzt, ist in einem weiteren Artikel auf FinanzMonitor zu erfahren.

Und wenn Ihnen das zu riskant ist, dann tätigen Sie halt einfach einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse. So wird Ihr Geld von “Experten” zumindest teilweise in Aktien angelegt. Und wenn die Experten daneben liegen, dann haben Sie bei der Einzahlung zumindest Steuern gespart.

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Abzocke durch Ticketcorner?

Ticketcorner, der Quasi-Monopolist der Schweiz wenn es um die online Bestellung von Tickets geht, ist nicht verwegen, diese marktbeherrschende Situation auszunutzen. Oft ist es nämlich so, dass ein Veranstalter nur einen online Ticketservice – meist eben Ticketcorner – für den Vertrieb seiner Tickets verwendet. Und diese Situation nutzt der situative Monopolist Ticketcorner aus.

Da wollte doch der FinanzFuchs ein Ticket für den Eishockey-Match des SC Bern online kaufen. Der Preis ist mit “ab 24.20 Franken” angegeben. Auf den Postversand für 9.80 Franken (zur Erinnerung: A-Post kostet 1 Franken) kann der FinanzFuchs verzichten. Schliesslich hat er ja einen Drucker und kann das Ticket selbst ausdrucken. Aber nicht für 24.20 Franken. Aber hoppla, da soll der FinanzFuchs doch tatsächlich einen “print@home” Zuschlag bezahlen – und das, dass er dem Ticketcorner Arbeit abnimmt? So etwas ist Abzocke. Der Zuschlag scheint übrigens variable zu sein. Einmal sind es 3.10 Franken, dann 80 Rappen. So etwas ist doch Betrug, oder? Nach Rückfrage mit Ticketcorner schreibt ein Kundendienst-Mitarbeiter: “Wenn Sie die Tickets ohne Bearbeitungsgebühr kaufen möchten, dann bitten wir Sie, die Tickets an einer Ticketcorner Vorverkaufsstelle (SBB, Post oder Manor) zu beziehen.” Dann soll der Ticketcorner auf seiner Webseite aber nicht “Ab 24.20 Franken” angeben, wenn die Tickets dann bei der Post gekauft werden müssen. Und weiter fragt sich der FinanzFuchs, was wohl günstiger für den SC Bern im Vertrieb ist: Die Post mit der Schalterbeamtin, oder der gratis arbeitende FinanzFuchs, der sein Ticket selbst ausdruckt?

Aber der FinanzFuchs lässt sich nicht veräppeln und überlegt sich die noch günstigere Variante, bei der Ticketcorner sicher nichts verdient: Den Kauf eines Eintrittsbillets unter der Hand kurz vor Beginn des Hockey-Matchs.

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