Verrechnungssteuer erst ab 200 Franken/Konto

Neu sind ab Ende 2010 Zinserträge bis 200 Franken bei allen Schweizer Bankkonten  von der Verrechnungssteuer befreit. Steuern sparen Sie dadurch aber keine: Sie müssen den Zinsertrag dennoch auf der Steuererklärung aufführen und bezahlen dann normal Einkommenssteuern auf dem Zins.

Neu ist dafür, dass Sie bereits zum Jahresende den vollen Zinsertrag bis 200 Franken erhalten und darauf keine 35% Verrechnungssteuer mehr abgezogen werden (die Sie dann über die Steuererklärung zurückverlangen können).

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